Informationen zur COVID-19-Lockerungsverordnung

Benützung von Sportstätten

Liebe Fußballfreunde,

ab 15. Mai können unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wieder Trainingseinheiten abgehalten werden. Der österreichische Fußballbund (ÖFB) und der OÖ. Fußballverband (OÖFV) haben die wesentlichsten Bestimmungen als „11 Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs“ in Form eines Plakates gestaltet.

Um zum Original (in höherer Auflösung) zu gelangen, bitte hier klicken.

Weitere Informationen des Verbandes bzw. von Sport Austria (FAQ) findest du bei Bedarf hier.

Informationen zum Trainingsbetrieb des SV Schildorn:

Alle Nachwuchsspieler/innen werden von ihren Trainern telefonisch darüber informiert, wann und wo das erste Training stattfindet.

Jene Personen, die sich auf dem „Vereinsgelände“ (Sportplatz, Tribüne, …) aufhalten, ersuchen wir um Beachtung des Mindestabstandes von einem Meter zu anderen, nicht haushaltszugehörigen Personen.

Bereits im Voraus herzlichen Dank für euer Verständnis.
Klaus Reiter
Obmann